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Weiterbildungsstipendium: Die Förderung im Detail
Das Weiterbildungsstipendium ist ein hervorragendes Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
In einem Zeitraum von drei Jahren können Stipendiaten bis zu 8.700 Euro für fachliche und berufsübergreifende Weiterbildungsmaßnahmen erhalten.
Dieses Stipendium kann für alle angebotenen, berufsbegleitenden Weiterbildungen genutzt werden, was eine großartige Möglichkeit darstellt, die eigene Karriere weiterzuentwickeln und neue Fähigkeiten zu erwerben.
Wie gestaltet sich die Förderung?
Das Weiterbildungsstipendium übernimmt beeindruckende 90 % der Kosten für Weiterbildungs- und Prüfungsmaßnahmen. Der Eigenanteil beträgt lediglich 10 % pro Maßnahme, wobei zusätzlich der Zuschuss für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren vom Aufstiegs-BAföG in Anspruch genommen werden kann.
Darüber hinaus besteht im ersten Förderjahr die Möglichkeit, einen IT-Bonus von bis zu 250 Euro zu beantragen, der beispielsweise für die Anschaffung eines Computers verwendet werden kann. Diese Unterstützung trägt erheblich dazu bei, die finanzielle Belastung während der Weiterbildung zu minimieren.
Wer kann das Weiterbildungsstipendium bekommen?
Das Weiterbildungsstipendium fördert junge und engagierte Fachkräfte, die nach dem erfolgreichen Abschluss ihrer Berufsausbildung eine weitere berufliche
Qualifizierung anstreben. Dieses Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) richtet sich an besonders motivierte Absolventen, die ihre Kenntnisse und Fähigkeiten ausbauen möchten, um ihre Karrierechancen zu verbessern.
Welche Voraussetzungen gibt es für das Stipendium?
Die Bewerbung für das Weiterbildungsstipendium unterliegt spezifischen Voraussetzungen, wobei kein automatischer Anspruch auf das Stipendium besteht.
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
1. Abschluss: Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG), Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Gesundheitsfachberuf ist erforderlich.
2. Alter: Bei Aufnahme in das Programm darf das 25. Lebensjahr nicht überschritten sein. Anrechnungszeiten wie Freiwilligendienst oder Elternzeit können die Altersgrenze um bis zu drei Jahre auf maximal 27 Jahre erhöhen.
3. Beschäftigungsstatus: Eine berufliche Tätigkeit von mindestens 15 Wochenstunden oder eine Registrierung als arbeitssuchend bei der Arbeitsagentur ist nachzuweisen.
Zusätzlich muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ausbildungsabschluss mit mindestens 87 Punkten oder der Note "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser).
- Platzierung unter den ersten Drei bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb.
- Nachweis besonderer beruflicher Qualifikation durch eine begründete Empfehlung des Arbeitgebers oder der Berufsschule.
Diese Kriterien gewährleisten, dass das Stipendium gezielt an besonders leistungsstarke und motivierte Fachkräfte vergeben wird.
Bedingungen und Verpflichtungen
Die Nutzung des Weiterbildungsstipendiums ist an bestimmte Teilnahmebedingungen geknüpft. Stipendiaten sind verpflichtet, bis zum Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme eine Mindestbeteiligung von 80 % sowohl am Live-Online-Unterricht als auch an den angebotenen Lernerfolgskontrollen nachzuweisen.
Diese Regelung stellt sicher, dass die Fördermittel effektiv genutzt werden und die Stipendiaten den maximalen Nutzen aus der Weiterbildung ziehen. Die konsequente Teilnahme fördert nicht nur den Lernerfolg, sondern demonstriert auch das Engagement und die Ernsthaftigkeit der Stipendiaten im Hinblick auf ihre berufliche Weiterentwicklung.
Wie kann man sich für das Stipendium bewerben?
Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) verwaltet das Weiterbildungsstipendium im Auftrag und mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Der Bewerbungsprozess variiert je nach Art der abgeschlossenen Ausbildung.
Absolventen bundesgesetzlich geregelter Gesundheitsberufe können sich direkt bei der SBB bewerben. Für Absolventen einer Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung ist die zuständige Stelle für die Bewerbung jene Institution, bei der der Ausbildungsvertrag eingetragen war, typischerweise eine Kammer oder eine Einrichtung des öffentlichen Dienstes.
Diese differenzierte Vorgehensweise gewährleistet eine effiziente und zielgerichtete Bearbeitung der Bewerbungen entsprechend den spezifischen Anforderungen der verschiedenen Ausbildungswege.
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