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Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte und Alltagsbegleiter



Betreuungskräfte sind nach §43b und §53b SGB XI gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal jährlich an einer 16-stündigen Fortbildung teilzunehmen.

Unverbindliche Beratung




Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte


Betreuungskräfte sind nach §43b und §53b SGB XI gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal jährlich an einer 16-stündigen Fortbildung teilzunehmen.

Unverbindliche Beratung









Die Fortbildung im Überblick

  • Dauer: 16 Stunden
  • Zwei Tage mit je 8 Unterrichtseinheiten
  • Unterrichtszeit: 8:00 - 15:00 Uhr
  • Form: Präsenz oder Online im virtuellen Klassenzimmer
  • Preis: 130,- € pro Tag

Die Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte


Die jährliche Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme, die gemäß §43b und §53b SGB XI einmal jährlich 16 Stunden umfasst.

Ziel dieser Fortbildung ist die Aktualisierung und Erweiterung des Fachwissens, die Reflexion der beruflichen Praxis sowie die Verbesserung der Betreuungsqualität.

Die Inhalte reichen von Kommunikation und Ethik in der Pflegeunterstützung über den Umgang mit demenziellen Erkrankungen bis hin zu rechtlichen Rahmenbedingungen.

Die Fortbildung kann in verschiedenen Formaten, wie Präsenzseminaren oder Online-Kursen, absolviert werden und trägt dazu bei, dass Betreuungskräfte kompetent und motiviert arbeiten können, indem sie stets auf dem neuesten Stand der Erkenntnisse und gesetzlichen Vorgaben bleiben.

Unser Team führt dich praxisnah und aktuell durch die Fortbildung und gestaltet das Seminar gern individuell nach deinen Wünschen. An allen Fortbildungstagen findet reger Erfahrungsaustausch statt - auch zu Neuerungen im Betreuungsrecht. Neben den individuell vereinbarten Themen bieten wir dir natürlich auch praxisrelevante Inhalte, aus denen du auswählen kannst.


#Dokumentation #Empathie #Tagesstruktur #Entschleunigung #Demenzverständnis #Naturnahes Erleben #Altenwertschätzung 



Schwerpunkte der Fortbildung


Hier findest du alle kommenden Termine zur Pflichtfortbildung und die jeweiligen Schwerpunkte im Überblick.


5. und 6. Februar 2025

  • Mal an sich denken (Entschleunigung)
  • Umsetzung im eigenen Alltag (Achtsamkeit)
  • Yogaübungen für die Bewohner und mich   

2. und 3. April 2025

  • Nicht nur ein Wort - Empathie
  • Alltag, Empfinden eines Demenzerkrankten (aus der Sicht eines Betroffenen) mit praktischen Übungen

21. und 22. Mai 2025

  • Kommunikation über den Tellerrand hinaus
  • Rollator und Rollstuhl aktiv selber probieren - wie fühlt es sich an?

18. und 19. Juni 2025

  • Basale Stimulation - Düfte, Massagen, Bälle, Musik
  • Mit Bildern neue Geschichten erfinden, erleben und in Erinnerungen schwelgen   

24. und 25. September 2025

  • Hausmittel und naturheilkundliche Betreuung der Bewohner (z. B. Wadenwickel, Entspannungsmassagen)
  • Bewegung in den Alltag integrieren
  • Wie vermeide ich Stürze? - mit praktischen Übungen   

26. und 27. November 2025

  • Musik und Klangschalen zur Beruhigung
  • Lacht Ihr etwa?? Humor, Witze und andere lustige Geschichten


Kosten und Förderung


Die Kosten für die zweitägige Fortbildung übernimmt der Träger, bei dem die Betreuungskräfte beschäftigt sind, oder sie werden privat bezahlt.

Privatpersonen haben die Möglichkeit, die jährliche Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte durch verschiedene Förderprogramme unterstützen zu lassen. Dazu gehören das Qualifizierungschancengesetz, das bis zu 100 % der Weiterbildungskosten abdecken kann, sowie das Aufstiegs-BAföG, das finanzielle Unterstützung für berufliche Weiterqualifikationen bietet. Zudem können Bildungsgutscheine von der Agentur für Arbeit vergeben werden, insbesondere für Personen in Arbeitslosigkeit oder drohender Arbeitslosigkeit. 

Wir beraten dich gerne bei allen Fragen zum Thema Förderung und Förderungsmöglichkeiten.


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Wo findet die Fortbildung statt?


Du hast die Möglichkeit, am Präsenzunterricht an unserem Standort in Rostock teilzunehmen.

S&N Systemhaus für Netzwerk- und Datentechnik GmbH
Freiligrathstraße 14
18055 Rostock

Durch die zentrale Lage unmittelbar am Hauptbahnhof in Rostock ist die Fortbildung auch für TeilnehmerInnen von außerhalb geeignet. Weiterhin kannst du dich gern online in unser virtuelles Klassenzimmer setzen. Unsere Technik ermöglicht es dir, voll im Geschehen dabei zu sein und das mit direkter und persönlicher Betreuung.


Über SuN talents


Die S&N Systemhaus für Netzwerk- und Datentechnik GmbH ist eine staatlich anerkannte und nach AZAV zertifizierte Weiterbildungseinrichtung sowie Microsoft Certified Silver Partner CPLS, Oracle Gold Level Partner und Citrix Certified Silver Partner. Unser Qualitätsmanagement-System entspricht der Norm DIN EN ISO 9001:2015.





Deine Dozenten/-innen



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Solveig Weltzien








Weitere Informationen zum Aufbaukurs Betreuungskräfte




Wie viele Stunden umfasst die jährliche Pflichtfortbildung?

Die jährliche Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte umfasst 16 Stunden.

Wer muss die Pflichtfortbildung absolvieren?

Aktive Betreuungskräfte in der stationären Altenpflege müssen pro Kalenderjahr 16 Stunden Fortbildung nachweisen.

Welche Themen werden in den Fortbildungen behandelt?

Die Fortbildungen behandeln aktuelle Tendenzen in der Pflege sowie Themen wie Persönlichkeitsstärkung, Kommunikation, Beziehungsgestaltung und Konfliktlösung.

Wie können die Fortbildungen absolviert werden?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, darunter Online-Seminare, die flexibel und von überall aus absolviert werden können.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert die Pflichtfortbildung?

Die Pflichtfortbildung basiert auf den "Richtlinien nach § 53b SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen".



Beratung und Anmeldung


Du hast gerade Zeit? Dann ruf uns einfach an und lass dich direkt beraten. Du kannst auch gerne unser Rückruf-Formular benutzen oder uns eine WhatsApp schreiben.


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Angela Hehl

cBEYFRgcMAMFHhQRBF4UFQ@nospam
0381 24 29 294


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Ilona Kühmstedt

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